Alle sechs Jahre wird der Kirchenvorstand neu gewählt. Die nächste Wahl findet am 18. März statt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bis zum 30. Januar liegen die Wählerlisten im Gemeindebüro aus. Während der Bürozeiten am Dienstagvormittag und Donnerstagnachmittag können Sie in die Wählerliste Einblick nehmen und überprüfen, ob Ihre Daten korrekt erfasst sind. Alle Wahlberechtigten Gemeindeglieder erhalten in den kommenden Wochen darüber hinaus eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Bis zum 30. Januar läuft die Frist der Kandidatenbenennung. Wenn Sie für die Kirchenvorstandswahl kandidieren möchten, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und länger als 3 Monate Mitglied der Gemeinde sein. Sie können selbst kandidieren oder sich von anderen Gemeindegliedern vorschlagen lassen. Auf jeden Fall müssen 10 Mitglieder der Gemeinde ihre Kandidatur unterstützen und dies mit Namen, Adresse und Unterschrift bestätigen. Alle Unterlagen zur Kandidatur müssen bis zum 30. Januar 2012 im Pfarrbüro eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim KV-Vorsitzenden Friedhelm Fendler (Tel 05374/2166), bei Pastor Bach (05374/6203) oder bei der Pfarrsekretärin Frau Pröhl (05374/6203). Im Internet unter www.kirche-gifhorn.de und auf der Homepage zur Wahl: www.gemeinde-stark-machen.de
